Rechtstexte · Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für verein.p3ach.com · Stand: 25. August 2026
Geltungsbereich: Diese Bedingungen betreffen die Vereinswebsite sowie Spendenanfragen und unverbindliche Mitgliedschaftsinteressen. Produktkäufe im Shop der P3ACH AG unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Verkäufers.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website verein.p3ach.com sowie für Spendenanfragen, unverbindliche Mitgliedschaftsinteressen und Partnerschaftsanfragen gegenüber dem P3ACH Verein.

Anbieter ist der P3ACH Verein, Ober Neuhus 2, 6017 Ruswil, Schweiz; E-Mail: hello@p3ach.com.

2. Eigenständigkeit des Vereins

Der P3ACH Verein und die P3ACH AG sind selbstständige Rechtsträger mit getrennten Aufgabenbereichen und getrennter Mittelverwaltung.

Der Verein verwaltet seine Mittel nach seinen Statuten und den Beschlüssen seiner zuständigen Organe. Angebote auf p3ach.com werden durch den dort ausgewiesenen Verkäufer verantwortet.

3. Spendenankündigungen

Über das Spendenformular können Interessierte dem Verein mitteilen, dass sie eine Unterstützung erwägen. Die Übermittlung des Formulars stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.

Mit dem Absenden werden weder eine Zahlung ausgelöst noch ein Lastschrifteinzug, eine automatische Abbuchung oder ein kostenpflichtiges Abonnement eingerichtet. Eine Spende erfolgt erst durch eine tatsächliche Zahlung an den bekanntgegebenen Zahlungsempfänger.

4. Einmalige und wiederkehrende Unterstützung

Im Formular kann angegeben werden, ob eine einmalige oder regelmässige Unterstützung gewünscht ist. Die Auswahl eines monatlichen Rhythmus begründet weder einen Dauerauftrag noch eine verbindliche Zahlungspflicht.

Eine wiederkehrende Zuwendung bedarf einer eigenständigen Einrichtung oder einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.

5. Verwendung der Spenden

Eingegangene Spenden werden im Rahmen des Vereinszwecks und nach Massgabe der Statuten sowie der Beschlüsse der zuständigen Vereinsorgane eingesetzt:

  • Prävention und Aufklärung zu Getränkemanipulation und persönlicher Sicherheit;
  • Awareness-Arbeit, Informationsangebote und geeignete Kampagnen;
  • Unterstützung sozialer und gemeinnütziger Organisationen;
  • Förderung der Rexrodt von Fircks Stiftung und weiterer geeigneter Projekte;
  • sonstige Massnahmen im Rahmen des statutarischen Vereinszwecks.

6. Zweckgebundene Spenden

Spenderinnen und Spender können einen gewünschten Verwendungszweck angeben. Eine Zweckbindung ist verbindlich, soweit sie ausdrücklich angenommen wurde und rechtlich sowie tatsächlich umsetzbar ist.

Kann der vereinbarte Zweck nicht erfüllt werden, informiert der Verein die spendende Person, soweit dies möglich und zumutbar ist, und stimmt die weitere Verwendung beziehungsweise eine mögliche Rückerstattung ab.

7. Förderung der Rexrodt von Fircks Stiftung

Der Verein kann Projekte und Angebote der Rexrodt von Fircks Stiftung unterstützen. Die Stiftung fördert insbesondere Rehabilitations- und Unterstützungsangebote für krebskranke Mütter und ihre Kinder.

Eine Zahlung an den P3ACH Verein ist nicht automatisch eine unmittelbare Spende an die Stiftung. Ob und in welcher Höhe Mittel weitergeleitet werden, richtet sich nach der jeweiligen Aktion, einer angenommenen Zweckbindung und den Entscheidungen der Vereinsorgane.

8. Beiträge aus Produktverkäufen

Bei ausgewählten Aktionen kann die P3ACH AG oder ein anderer Kooperationspartner dem Verein einen definierten Betrag aus Produktverkäufen zuwenden. Höhe und Voraussetzungen ergeben sich aus den Angaben zur jeweiligen Aktion.

Ein Produktkauf ist grundsätzlich ein Kaufvertrag mit dem ausgewiesenen Verkäufer und keine unmittelbare Spende der kaufenden Person an den Verein. Ein beworbener Förderbetrag gilt ausschliesslich für die konkret bezeichnete Aktion.

9. Steuerliche Behandlung und Bestätigungen

Der P3ACH Verein verfolgt gemeinnützige Ziele. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit besteht jedoch nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende behördliche Anerkennung beziehungsweise Steuerbefreiung vorliegt.

Solange keine entsprechende Bestätigung vorliegt, wird keine steuerlich anerkannte Spendenbescheinigung zugesichert. Auf Wunsch kann eine einfache Bestätigung über den Zahlungseingang ausgestellt werden; diese ist nicht automatisch ein steuerlich anerkannter Spendennachweis.

Für unmittelbare Zuwendungen an die Rexrodt von Fircks Stiftung gelten deren eigene Angaben und Nachweismöglichkeiten.

10. Vorregistrierung für eine Mitgliedschaft

Die Vorregistrierung über die Website ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient ausschliesslich dazu, Interessierte über zukünftige Mitgliedschaftsmöglichkeiten zu informieren.

Durch die Vorregistrierung entstehen weder eine Vereinsmitgliedschaft noch eine Beitragspflicht. Eine Mitgliedschaft kommt erst durch ein gesondertes Aufnahmeverfahren entsprechend den Vereinsstatuten zustande. Allfällige Beiträge werden vor einer verbindlichen Anmeldung transparent mitgeteilt.

11. Unternehmenspartnerschaften und Kooperationen

Anfragen zu Partnerschaften, Sponsoring und Projektkooperationen sind unverbindlich. Eine verbindliche Zusammenarbeit entsteht ausschliesslich aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.

Genannte Förderbeiträge, Partnerschaftsmodelle und Projektvolumen dienen zunächst der Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

12. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des P3ACH Vereins. Sie ist auf verein.p3ach.com bereitgestellt und insbesondere vor der Nutzung der Formulare leicht zugänglich.

13. Haftung und Verfügbarkeit

Der Verein stellt Informationen und Website-Funktionen mit angemessener Sorgfalt bereit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website kann nicht garantiert werden.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt. Für externe Angebote und Produktbestellungen ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.

14. Änderungen

Der Verein kann diese Bedingungen anpassen, wenn dies aufgrund neuer Website-Funktionen, geänderter Vereinsangebote oder rechtlicher Anforderungen erforderlich wird. Für bereits zustande gekommene Vereinbarungen bleiben zwingende gesetzliche Vorgaben und die jeweils getroffenen Abreden massgeblich.

15. Anwendbares Recht und Kontakt

Soweit gesetzlich zulässig, gilt Schweizer Recht. Zwingende Schutzvorschriften des jeweils anwendbaren Rechts bleiben unberührt.

Kontakt: P3ACH Verein, Ober Neuhus 2, 6017 Ruswil, Schweiz; E-Mail: hello@p3ach.com.